Am 26. Mai 2019 fanden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Dort wurde ich als eine von 96 Deutschen und 751 Abgeordneten insgesamt gewählt. Das Parlament ist eines der drei Hauptorgane der Europäischen Union (EU). Die anderen beiden sind die Europäische Kommission und der Rat der EU.
Das Parlament hat drei große Aufgaben:
1. Gesetzgebung
Die Abgeordneten entscheiden über Gesetze, internationale Abkommen und darüber, ob weitere Länder in die EU aufgenommen werden.
2. Aufsicht
Das Parlament beobachtet Wahlen, kontrolliert die Einhaltung der Demokratie, behält die Europäische Zentralbank im Blick und bearbeitet Petitionen, also Anliegen von EU-BürgerInnen.
3. Haushalt
Gemeinsam mit dem Europäischen Rat stellt das Parlament den Haushaltsplan der EU auf, es entscheidet also über die Verteilung der Finanzen.
Die Entscheidungen, die wir im Parlament treffen, werden zuvor in Ausschüssen disktutiert. Alle Abgeordneten haben dafür bestimmte Bereiche, in denen sie sich besonders gut auskennen. Meine findet ihr hier: Meine Ausschüsse & Delegationen
Kompetenzen des EP
Durch die Überarbeitung der Verträge sind die Kompetenzen des Europäischen Parlaments innerhalb der europäischen Organe kontinuierlich ausgeweitet worden. Heute steht das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber da, es verfügt über eine Haushaltsbefugnis und nimmt gegenüber allen europäischen Einrichtungen die Aufgabe einer demokratischen Kontrolle wahr.
In den Sitzungen des Parlaments werden außen- und innenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union erörtert. Die Unionsbürgerinnen und -bürger können sich somit über ihre gewählten Abgeordneten an der Gestaltung der europäischen Politik in ihrem Sinne beteiligen. In den Bereichen
- Außenpolitik
- Globalisierung
- Verteidigung der Menschenrechte
- Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- Charta der Grundrechte der EU
arbeitet das Europäische Parlament beratend und koordinierend mit den anderen Organen und Institutionen der Europäischen Union zusammen und erteilt weitreichende Empfehlungen und Zustimmungen.
Die Fraktionen im Europäischen Parlament
Nach der Europawahl vom Mai 2019 hat sich das EP zur neunten Legislaturperiode konstituiert. Die allermeisten der 705 Mitglieder des EP gehören einer der folgenden Fraktionen an:
- EVP: Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
- S&D: Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
- Renew Europe: Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa + Renaissance + USR PLUS
- ID: Fraktion Identität und Demokratie
- Grüne/EFA: Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz
- EKR: Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer
- Die Linke: Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament – GUE/NGL

Die Präsidentin des Europäischen Parlaments
Seit ihrer Wahl im Januar 2022 erfüllt die Maltesern Roberta Metsola diese wichtige Aufgabe. Sie ist der amtierende Präsident des Europäischen Parlaments.
Die Präsidentin hat viele Aufgaben: Sie organisiert und leitet das Parlament, legt fest, was alles zu tun ist und leitet die Sitzungen. Sie vertritt das Parlament nach außen und ist damit Ansprechpartnerin für die Vertreter*innen der anderen Mitgliedsländer. Alle zweieinhalb Jahre wird das Amt neu gewählt.
Was macht der Rat der EU und die Europäische Kommission?
Rat der EU
Im Rat sind die Regierungen der 27 Mitgliedsstaaten vertreten – auf höchster Ebene durch die Minister, daher der umgangssprachliche Bezeichnung als Ministerrat.
Der Ministerrat ist gemeinsam mit dem Parlament Gesetzgeber der EU. Um Gesetze zu verabschieden, müssen die Regierungen sich im Rat einigen oder mit Mehrheit abstimmen und anschließend eine Einigung mit dem Mehrheitswillen des Parlaments erzielen.
Neben dem Ministerrat gibt es noch den Europäischen Rat, indem sich die Regierungschefs der EU treffen. Er hat formal keine Gesetzgebungskompetenz, kann jedoch politisch die Richtung für den Ministerrat vorgeben und Impulse für die EU insgesamt setzen.
Europäische Kommission
Sie ist die Exekutive der Union. Sie erarbeitet Entwürfe für europäische Gesetze (Richtlinien und EU-Verordnungen) und ist auch für die Durchsetzung der Gesetze und die Durchführung der EU-Politiken und -Programme verantwortlich.
An der Spitze der Kommission stehen für fünf Jahre ernannte und für unterschiedliche Ressorts zuständige EU-Kommissare und der Kommissionspräsident. Um ins Amt zu kommen, benötigen der Präsident und sein Team die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Außerdem kann das Parlament die Kommission durch ein Misstrauensvotum absetzen.
Weitere wichtige EU-Institutionen sind der Europäische Gerichtshof, die Europäische Zentralbank und der Rechnungshof. Eine beratende Funktion haben der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen.